Orgel-Trilogie im Frankfurter Dom: “Auferstehung in strahlendem Glanz”

Auferstehung in strahlendem Glanz

Frankfurt – Die Münchener Konzertorganistin Angel Metzger gab ein Orgelkonzert bei den Frankfurter Domkonzerten. Es begann mit den ernst-würdevollen Klängen von Bachs großem Präludium und Fuge in c-Moll, BWV 546. Die Videoleinwand, auf der live von der Südempore der großen Klais-Orgel übertragen wrid, zeigte hier die Spieltisch noch verwaist. Metzger bespielte für den ersten Programmpunkt den Spieltisch der Chororgel, ebenfalls von Klais, die speziell für Barockwerke disponiert ist.

Während sie danach zur Haupt-Orgel ging, sprach Philipp Maintz ein paar Worte zu seiner Komposition „in nomine: coronae” aus dem Jahr 2011, die nichts mit Infektionskrankheiten zu tun hat, sondern auf die Sonnenkorona verweist. Sein Stück bezieht sich auf Bachs Choralbearbeitung von „O Mensch, bewein dein Sünde groß” (BWV 662). Metzger, die auf zeitgenössische Orgelmusik spezialisiert ist, setzte das hochvirtuose Stück beeindruckend um und schuf dabei anregende Klangbilder. Bei einem erst- und einmaligen Hören hat sich eine konkrete Verbindung zwischen dem Stück von Maintz und dem wie auch immer zugrundeliegenden Bach-Choral allerdings nicht aufgedrängt. Bachs „Orgelbüchlein”-Choralbearbeitungen BWV 662 und als Zugabe BWV 641 spielte Metzger sehr schön registriert, peppte ihre Interpretation immer wieder durch metrische Unruhe in der Oberstimme auf.

Als Hauptwerk erklang Marcel Duprés viersätzige „Symphonie-Passion”. Sie entstand in Folge eines Improvisationskonzerts, das Dupré 1921 im Wanamaker-Kaufhaus in Philadelphia gab. Ein Kommerz-Tempel, in dem bis heute die (definitionsabhängig) größte Orgel der Welt verbaut ist.

Die vier Sätze, die auf vier gregorianischen Themen beruhen, bilden eine klingende Christologie. Mit allen Möglichkeiten der Domorgel setzte Metzger die imposonanten Bilder in Szene, besonders wirksam in den schemrzlichschleppenden Klängen des dritten Satzes und im strahlenden Glanz der Auferstehung.

 

Mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Neue Presse.

Frankfurter Neue Presse, 28.03.2023